Barrierefrei studieren
Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite der Universität Wien unter Barrierefrei Studieren.
Ablauf der Antragstellung
Bei den Studien der Studienprogrammleitung Orientalistik, Afrikawissenschaften, Südasien-, Tibet- und Buddhismuskunde (sowohl bei Bachelor- als auch bei allen Masterstudien) gilt folgendes Prozedere:
- Persönliches Gespräch mit der Studienprogrammleitung Prof. Veronika Ritt-Benmimoun
- Nehmen Sie den ausgefüllten Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden (pdf) und den diagnosefreien Nachweis der Beeinträchtigung (pdf) mit, welchen Sie vorab fachärztlich/psychologisch/psychotherapeutisch ausfüllen haben lassen.
- Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben sind.
Stellen Sie Ihr Ansuchen rechtzeitig und planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Ansuchens und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein.
Die von der Studienprogrammleitung Orientalistik, Afrikawissenschaften, Südasien-, Tibet- und Buddhismuskunde genehmigten abweichenden Prüfungsmethoden und/oder Hilfsmittel gelten nur für die Lehrveranstaltungen/Prüfungen dieser Studienprogrammleitung. Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPL (z.B. im Rahmen der Erweiterungscurricula) informieren Sie sich selbstständig auf der Website der jeweiligen SPL.
Die Bewilligung eines Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden bedeutet nicht, dass die Lehrveranstaltungsleitung automatisch darüber informiert wird. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die betroffenen Lehrenden frühzeitig zu informieren. Als spätester Zeitpunkt gelten folgende Regelungen:
- Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Idealerweise 3 Wochen vor dem Prüfungstermin, spätestens jedoch 2 Wochen davor - Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Möglichst frühzeitig, spätestens jedoch in der ersten Einheit - Exkursionen:
Möglichst frühzeitig, spätestens bei der Anmeldung